Familienrecht

Ich bin seit 1990 Rechtsanwalt. Fachanwalt für Familienrecht bin ich seit 1997.

Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Dazu gehören eine Vielzahl bearbeiteter familienrechtlicher Verfahren aus unterschiedlichen Bereichen sowie der kontinuierliche Nachweis fortlaufender Fortbildung. Dieser Titel steht damit für Spezialisierung, Erfahrung und Vertiefung in einem Rechtsgebiet, das oft existenziell ist.

Ich vertrete Sie im Familienrecht bundesweit – gerichtlich und außergerichtlich.

Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht sind regelmäßig Situationen, in denen viel auf dem Spiel steht: Kinder, Zukunft, finanzielle Sicherheit, Wohnraum, persönliche Beziehungen. In meiner Praxis geht es dabei häufig um folgende Themen:

Typische Tätigkeitsbereiche (alphabetisch)

Familienrecht ist selten „nur ein Rechtsproblem“. Es ist fast immer auch eine Lebensphase, in der Entscheidungen unter Druck getroffen werden. Gerade dann ist es wichtig, die Lage zu ordnen, realistische Optionen zu prüfen und Schritt für Schritt vorzugehen.

Mein Ziel ist eine klare Strategie – und, wo immer möglich, eine tragfähige Lösung, die nicht nur juristisch richtig ist, sondern auch im Alltag funktioniert.

Erst Ruhe. Dann Plan. Dann der nächste Schritt.

In dringenden Fällen:
Mobil: +49 (0)151 14077774


Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung: www.mediator-donath.de

Weitere Informationen zu meiner beruflichen Tätigkeit und meinen Publikationen finden Sie unter www.michaeldonath.info .