Strafrecht

Ich bin seit 1990 Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht bin ich seit 2000.

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Dazu gehören eine Vielzahl bearbeiteter Strafverfahren aus unterschiedlichen Bereichen sowie der kontinuierliche Nachweis fortlaufender Fortbildung. Dieser Titel steht damit für Spezialisierung, Erfahrung und Vertiefung in einem besonders sensiblen Rechtsgebiet.

Ich bin Strafverteidiger und in Strafsachen bundesweit tätig.

Das Strafrecht ist vielfältig und facettenreich. In meiner anwaltlichen Praxis befasse ich mich unter anderem mit folgenden Vorwürfen und Verfahrensarten:

Auswahl typischer Deliktsbereiche (alphabetisch)

Neben der Verteidigung von Menschen vertrete ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auch Opfer von Straftaten – insbesondere als Nebenklagevertreter, in sogenannten Adhäsionsverfahren sowie in Schadensersatzprozessen. Ziel ist es, die Rechte der Geschädigten konsequent wahrzunehmen und Waffengleichheit im Verfahren herzustellen.

Unabhängig davon, ob Sie als Beschuldigter, Angeklagter oder Geschädigter betroffen sind: Strafverfahren sind Ausnahmesituationen. Sie verlangen Besonnenheit, juristische Präzision und eine klare Strategie.

Schweigen – und anrufen.
Keine Angaben ohne Akteneinsicht.

In dringenden Fällen:
Mobil: +49 (0)151 14077774


Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung: www.mediator-donath.de

Weitere Informationen zu meiner beruflichen Tätigkeit und meinen Publikationen finden Sie unter www.michaeldonath.info .